Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Pixellab-Media Schneider & Schmied OG
vertreten durch Paul Schneider & Bryan Paul Schmied
Gewerbering 19/1/1, 3484 Grafenwörth
contact@pixellab-media.com · +43 670 6598769
Firmenbuchnummer FN 680330 k, Landesgericht St. Pölten
UID ATU83449458

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Pixellab-Media Schneider & Schmied OG (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Leistungen in den Bereichen Foto- und Videoproduktion (insbesondere Imagefilm, Recruiting-/Employer-Branding-Film, Werbefilm, Eventbegleitung), Social-Media-Pakete und laufende monatliche Pauschalleistungen, Drohnenaufnahmen, Immobilienmedien (Foto, Video, 360°-Touren) sowie Webentwicklung.

  2. Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich überwiegend an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG, gelten diese AGB mit den Abweichungen der §§ 20 und 21. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen bleiben in jedem Fall unberührt.

  3. Abweichende oder ergänzende Regelungen im Einzelvertrag oder Angebot gehen diesen AGB vor. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

  4. Für Folgeaufträge gilt die zum Zeitpunkt der jeweiligen Beauftragung aktuelle Fassung dieser AGB, sofern sie dem Auftraggeber zugänglich gemacht wurde (z. B. durch Übermittlung oder Abrufbarkeit auf der Website des Auftragnehmers); auf wesentliche Änderungen weist der Auftragnehmer hin.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.

  2. Angebote samt Konzepten, Leistungsbeschreibungen und Preiskalkulationen sind vertraulich und ausschließlich für den internen Gebrauch des Empfängers bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

  3. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots (auch per E-Mail), Unterzeichnung eines Einzelvertrags oder durch Beauftragung in sonstiger nachweisbarer Form zustande.

  4. Konzepte, Drehbücher, Treatments und Entwürfe bleiben auch nach Auftragserteilung geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne dessen Zustimmung weder verwertet noch Dritten zugänglich gemacht werden; der Auftraggeber erhält daran ausschließlich die nach § 9 eingeräumten Nutzungsrechte.

§ 3 Leistungsumfang und Leistungserbringung

  1. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Einzelvertrag.

  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer) heranzuziehen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.

  3. Bei der künstlerischen und technischen Umsetzung (Bildgestaltung, Schnitt, Farbgebung, Musikauswahl u. Ä.) steht dem Auftragnehmer ein angemessener Gestaltungsspielraum zu, soweit der Einzelvertrag keine konkreten Vorgaben enthält.

  4. Bei laufenden Pauschalleistungen (regelmäßige Monatspauschale) gilt das im Einzelvertrag quantifizierte Pensum. Leistungen über das vereinbarte Pensum hinaus sind Mehrleistungen nach § 8.

  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Bearbeitung KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen, insbesondere zur Bildoptimierung (z. B. Entrauschen, Schärfen, Hochskalieren, Retusche) sowie für Videoeffekte und Übergänge (z. B. mit dem Dienst Higgsfield). Dabei kann Bild- und Videomaterial an cloudbasierte Dienste mit Sitz außerhalb der EU übermittelt werden. Inhalte, die real existierende Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt verändern, werden nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber erstellt. Wünscht der Auftraggeber keinen Einsatz cloudbasierter KI-Dienste, teilt er dies vor Auftragserteilung schriftlich mit.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben zur Verfügung und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.

  2. Der Auftraggeber sorgt am Drehort für die erforderlichen Zutrittsmöglichkeiten und die Verfügbarkeit der abgestimmten Personen.

  3. Verzögerungen oder Mehraufwand, die der Auftraggeber durch verletzte Mitwirkungspflichten verursacht, gehen zu seinen Lasten; vereinbarte Termine und Fristen verlängern sich entsprechend. Daraus entstehender Mehraufwand kann als Mehrleistung nach § 8 verrechnet werden.

§ 5 Termine, Drehtage und Lieferfristen

  1. Dreh- und Fototermine werden einvernehmlich abgestimmt. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.

  2. Außenaufnahmen (insbesondere Drohnen-, Event- und Immobilienaufnahmen) stehen unter Wettervorbehalt. Muss ein Termin aus Witterungsgründen verschoben werden, vereinbaren die Parteien unverzüglich einen Ersatztermin; ein Stornofall nach § 6 liegt nicht vor, Zusatzkosten entstehen dem Auftraggeber dadurch nicht.

  3. Bei Verhinderung des Auftragnehmers aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) ist dieser berechtigt, einen Ersatztermin anzubieten oder die Leistung durch geeignete Dritte erbringen zu lassen.

  4. Ereignisse höherer Gewalt entbinden beide Parteien für die Dauer des Ereignisses von ihren Leistungspflichten; bereits erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten.

§ 6 Stornierung termingebundener Leistungen

  1. Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten termingebundenen Auftrag (insbesondere Drehtage, Fototermine, Eventbegleitungen) aus Gründen ab, die nicht der Auftragnehmer zu vertreten hat, fällt folgende Stornogebühr an (bezogen auf den vereinbarten Auftragswert der betroffenen Leistung):

Absage mehr als 4 Wochen vor dem Termin: kostenfrei
Absage mehr als 2 bis 4 Wochen vor dem Termin: 25 %
Absage mehr als 1 bis 2 Wochen vor dem Termin: 50 %
Absage 48 Stunden bis 1 Woche vor dem Termin: 75 %
Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 %

  1. Wird ein Termin lediglich verschoben und zugleich ein neuer Termin vereinbart, fällt bei erstmaliger Verschiebung mit einem Vorlauf von mehr als 48 Stunden keine Stornogebühr an; verrechnet werden nur bereits angefallene Fremdkosten. Bei kurzfristigerer oder wiederholter Verschiebung gilt die Staffel nach Abs. 1 sinngemäß mit der Hälfte der dort genannten Sätze.

  2. Bereits erbrachte Leistungen (insbesondere Konzeption und Vorbereitung) sowie bereits angefallene Fremdkosten werden zusätzlich verrechnet, soweit sie die Stornogebühr übersteigen.

  3. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

  2. Bei Projektaufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in der Regel in Höhe von 50 % des Auftragswerts bei Auftragserteilung zu verlangen. Abweichende Regelungen im Einzelvertrag (z. B. laufende Monatspauschalen ohne Anzahlung) gehen vor.

  3. Rechnungen sind, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB); die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden und Mahnspesen bleibt vorbehalten.

  5. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

  6. Bei laufenden Pauschalleistungen erfolgt eine Preisanpassung (Wertsicherung) nur, soweit sie im Einzelvertrag vereinbart ist.

  7. Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach vorheriger Ankündigung laufende Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen; vereinbarte Termine und Lieferfristen verschieben sich entsprechend. Vereinbarte Vergütungen (insbesondere laufende Pauschalen) bleiben davon unberührt.

  8. Reisekosten werden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, mit einem Kilometergeld von EUR 0,50 je gefahrenem Kilometer ab Firmensitz verrechnet. Park-, Maut- und Nächtigungskosten sowie sonstige auftragsbezogene Fremdkosten (z. B. Musiklizenzen, Locationmieten, Models, Genehmigungsgebühren) werden nach tatsächlichem Aufwand weiterverrechnet.

§ 8 Mehrleistungen und Korrekturrunden

  1. Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (insbesondere zusätzliche Drehtage, zusätzliche Formate, kurzfristige Änderungswünsche, Leistungen über das vereinbarte Monatspensum hinaus), sind Mehrleistungen und werden gesondert vergütet, und zwar nach den Sätzen des Einzelvertrags bzw. des jeweils gültigen Angebots, sonst nach angemessenem Stundensatz.

  2. Sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist eine Korrekturrunde je Liefergegenstand im Preis enthalten. Weitere Korrekturrunden werden nach Aufwand gesondert verrechnet.

  3. Mehrleistungen werden vor Ausführung abgestimmt und separat in Rechnung gestellt.

§ 9 Nutzungsrechte und Urheberrecht

  1. Sämtliche Urheberrechte an den produzierten Inhalten verbleiben beim Auftragnehmer.

  2. Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte ist im jeweiligen Angebot bzw. Einzelvertrag geregelt. Der Auftraggeber erhält die dort vereinbarten Nutzungsrechte als einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Rechte mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bei Webentwicklungsleistungen erhält der Auftraggeber abweichend davon mit vollständiger Bezahlung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht am übergebenen Endprodukt für eigene Zwecke.

  3. Liegt kein schriftliches Angebot vor oder sind Nutzungsrechte dort nicht geregelt, erhält der Auftraggeber ausschließlich ein Basis-Nutzungsrecht: organisches (unbezahltes) Veröffentlichen auf den eigenen Social-Media-Kanälen, Verwendung auf der eigenen Website, interner Eigengebrauch sowie die Verwendung für eigene Recruiting-Zwecke (insbesondere Stellenanzeigen auf Jobportalen und der eigenen Karriereseite). Nicht umfasst sind insbesondere bezahlte Werbeanzeigen (Paid Ads) und jede sonstige darüber hinausgehende werbliche oder kommerzielle Nutzung sowie jede Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte.

  4. Alle weitergehenden Nutzungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung gegen Vergütung und werden erst mit deren vollständiger Bezahlung wirksam. Vor vollständiger Bezahlung ist jede Nutzung der gelieferten Inhalte nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die produzierten Inhalte für eigene Referenz-, Portfolio- und Akquisezwecke (Eigenwerbung, Website, Social Media, Pitches) zu nutzen. Ein Ausschluss bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

  6. Bearbeitungen, Änderungen oder Weiterbearbeitungen der gelieferten Inhalte durch den Auftraggeber oder Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Ausgenommen sind Formatanpassungen ohne inhaltliche Veränderung, insbesondere Zuschnitt für verschiedene Plattformen und Komprimierung.

  7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im branchenüblichen Umfang als Urheber genannt zu werden (z. B. Credit im Abspann, in der Videobeschreibung oder im Website-Footer). Ein Verzicht auf die Namensnennung bedarf einer gesonderten Vereinbarung; § 20 UrhG bleibt unberührt.

  8. Musik wird nach Wahl des Auftragnehmers aus lizenzierten Quellen verwendet. Die Musiklizenz gilt nur für die im Angebot vereinbarten Kanäle und Nutzungsarten. Wünscht der Auftraggeber bestimmte Musik, trägt er die Verantwortung und die Kosten für die erforderlichen Rechte (insbesondere gegenüber AKM oder Musikverlagen); § 10 Abs. 3 gilt sinngemäß. Sperrungen, Stummschaltungen oder Einschränkungen durch automatische Erkennungssysteme der Plattformen (z. B. Content ID) stellen keinen Mangel dar, sofern sie nicht auf einem Verschulden des Auftragnehmers beruhen.

§ 10 Persönlichkeitsrechte, Einverständniserklärungen und Freistellung

  1. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass für alle auf seine Veranlassung abgebildeten oder gefilmten Personen (insbesondere Mitarbeiter, Gäste, Kunden, Veranstaltungsbesucher) die erforderlichen Einwilligungen bzw. Einverständniserklärungen vorliegen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Diese Einwilligungen müssen auch die Nutzung zu Referenzzwecken durch den Auftragnehmer nach § 9 Abs. 5 sowie die Bearbeitung mit KI-gestützten Werkzeugen nach § 3 Abs. 5 umfassen.

  2. Gleiches gilt für Rechte an Orten, Gebäuden, Marken, Kunstwerken und sonstigen geschützten Objekten, die auf Veranlassung des Auftraggebers aufgenommen werden.

  3. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten), die wegen fehlender Einwilligungen oder Rechte nach Abs. 1 und 2 gegen den Auftragnehmer erhoben werden.

  4. Stellt der Auftragnehmer im Einzelfall selbst Einverständniserklärungen bei (z. B. eigene Models, eigene Castings), wird dies schriftlich vereinbart.

§ 11 Abnahme und Gewährleistung

  1. Der Auftraggeber prüft gelieferte Inhalte unverzüglich. Beanstandungen sind binnen 14 Tagen ab Lieferung schriftlich mitzuteilen; danach gilt die Leistung als abgenommen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.

  2. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht auf Verbesserung (Nachbesserung) innerhalb angemessener Frist.

  3. Schlägt die Verbesserung fehl, ist sie unmöglich oder wird sie verweigert, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe (insbesondere Preisminderung, bei wesentlichen, nicht behebbaren Mängeln Wandlung) zu.

  4. Künstlerisch-gestalterische Entscheidungen innerhalb des Gestaltungsspielraums nach § 3 Abs. 3 stellen keinen Mangel dar.

§ 12 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

  2. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Auftragswert des jeweiligen Auftrags begrenzt.

  3. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

  4. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, für Personenschäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

  5. Für die Wirkung, Reichweite oder den wirtschaftlichen Erfolg von Inhalten und Kampagnen (z. B. Views, Follower, Umsätze, Suchmaschinen-Rankings) übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.

  6. Bei Verlust oder Beschädigung von Aufnahmen durch technische Defekte (z. B. Ausfall von Speichermedien oder Geräten) beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf die kostenlose Wiederholung der betroffenen Aufnahmen, soweit diese möglich ist. Ist eine Wiederholung nicht möglich (z. B. bei einmaligen Veranstaltungen), wird die anteilige Vergütung für die betroffene Leistung erstattet.

§ 13 Rohdaten und Datenspeicherung

  1. Geliefert werden die im Einzelvertrag vereinbarten fertigen Endprodukte. Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten (Footage, RAW-Dateien, Projektdateien) besteht nicht, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

  2. Rohdaten werden 3 Monate ab Lieferung archiviert. Eine längere Archivierung ist auf Anfrage gegen Aufpreis möglich. Nach Ablauf der Frist ist der Auftragnehmer zur Löschung berechtigt.

  3. Die Endprodukte werden in der Regel per Download-Link bereitgestellt, der mindestens 30 Tage gültig ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Dateien innerhalb dieser Frist herunterzuladen und selbst zu sichern. Eine spätere erneute Bereitstellung kann gegen Aufwandsersatz erfolgen.

§ 14 Besondere Bestimmungen für Drohnenaufnahmen

  1. Drohnenaufnahmen erfolgen im Rahmen der luftfahrtrechtlichen Bestimmungen (insbesondere EU-Drohnenverordnung). Der Auftragnehmer holt die für den Betrieb erforderlichen Genehmigungen ein.

  2. Sind Aufnahmen aus rechtlichen Gründen (Flugverbotszonen, behördliche Auflagen) oder aus Sicherheits- bzw. Witterungsgründen am vereinbarten Termin nicht oder nur eingeschränkt möglich, liegt keine Vertragsverletzung des Auftragnehmers vor; die Parteien stimmen Ersatztermine oder Leistungsanpassungen ab.

  3. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über ihm bekannte örtliche Beschränkungen (z. B. Privatgrund Dritter, Betriebsanlagen).

§ 14a Besondere Bestimmungen für 360°-Touren

  1. 360°-Touren werden über die Plattform eines Drittanbieters bereitgestellt (Hosting). Das Hosting ist nicht im Produktionspreis enthalten.

  2. Für das Hosting verrechnet der Auftragnehmer eine monatliche Hostinggebühr, deren Höhe dem Auftraggeber im Angebot bekanntgegeben wird. Die Hostinggebühr ist ab Veröffentlichung der Tour zu bezahlen.

  3. Erhöht der Drittanbieter seine Preise, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Hostinggebühr entsprechend anzupassen. Der Auftragnehmer teilt dies dem Auftraggeber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden schriftlich mit; der Auftraggeber kann das Hosting in diesem Fall zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen.

  4. Das Hosting kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende einer im Angebot vereinbarten Mindestlaufzeit. Mit Ende des Hostings wird die Tour offline genommen.

  5. Auf Wunsch kann der Auftraggeber die Tour gegen eine einmalige Exportgebühr, deren Höhe im Angebot oder auf Anfrage bekanntgegeben wird, zum eigenen Hosting erhalten. Ab der Übergabe liegen Hosting, Wartung und Betrieb der Tour beim Auftraggeber; § 15 Abs. 3 gilt sinngemäß. Umfang und Format des Exports richten sich nach den technischen Möglichkeiten der jeweiligen Plattform. Die Nutzungsrechte nach § 9 bleiben unberührt.

  6. Gerät der Auftraggeber mit der Hostinggebühr in Verzug, ist der Auftragnehmer nach vorheriger Mahnung mit angemessener Nachfrist berechtigt, die Tour offline zu nehmen.

  7. Für Verfügbarkeit und Funktion der Plattform des Drittanbieters gilt § 15 Abs. 2 sinngemäß.

§ 15 Besondere Bestimmungen für Webentwicklung

  1. Umfang, Funktionsbeschreibung und Technologie ergeben sich aus dem Einzelvertrag bzw. Angebot.

  2. Leistungen Dritter (insbesondere Hosting, Domains, Lizenzen, Plugins, externe Dienste) sind nicht Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich vereinbart; für deren Verfügbarkeit und Funktion haftet der Auftragnehmer nicht.

  3. Nach Abnahme bzw. Übergabe der Website liegt die Wartung (Updates, Sicherheit, Backups) beim Auftraggeber, sofern kein Wartungsvertrag geschlossen wird.

  4. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Daten) liegen in dessen rechtlicher Verantwortung; § 10 Abs. 3 gilt sinngemäß.

§ 16 Besondere Bestimmungen für Social-Media-Leistungen

  1. Gegenstand und Umfang von Social-Media-Leistungen (z. B. Anzahl der Beiträge, Formate, Kanäle) ergeben sich aus dem Einzelvertrag.

  2. Für Verfügbarkeit, Funktionen, Algorithmen und Richtlinien der jeweiligen Plattformen (z. B. Meta, Instagram, TikTok, LinkedIn, YouTube) ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Änderungen der Plattformen sowie Einschränkungen oder Sperrungen von Konten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, stellen keine Vertragsverletzung dar; erforderliche Anpassungen des Leistungsumfangs stimmen die Parteien ab.

  3. Der Auftraggeber gibt zur Veröffentlichung vorgesehene Inhalte innerhalb der vereinbarten, sonst innerhalb angemessener Frist (in der Regel drei Werktage) frei. Verzögert sich die Freigabe, verschieben sich Veröffentlichungstermine entsprechend; das vereinbarte Monatspensum bleibt davon unberührt.

§ 17 Laufzeit und Kündigung laufender Pauschalleistungen

  1. Verträge über laufende Pauschalleistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern im Einzelvertrag keine Mindestlaufzeit vereinbart ist.

  2. Sie können von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende einer vereinbarten Mindestlaufzeit.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (insbesondere qualifizierter Zahlungsverzug trotz Nachfristsetzung oder wesentliche Vertragsverletzung) bleibt für beide Parteien unberührt.

  4. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten.

§ 18 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen, nicht öffentlich zugänglichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Preise, Konzepte und Kundendaten) vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragserfüllung.

  2. Ausgenommen sind Informationen, die ohne Verletzung dieser Pflicht öffentlich bekannt sind oder werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind.

  3. Diese Verpflichtung besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort. Die Referenznutzung nach § 9 Abs. 5 bleibt unberührt.

§ 19 Datenschutz

  1. Beide Parteien halten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO) ein.

  2. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 20 Besondere Bestimmungen für Verbraucher

Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG, gilt abweichend von den vorstehenden Bestimmungen:

  1. Preise: Preise werden gegenüber Verbrauchern inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Dies gilt auch für Reise- und Nebenkosten nach § 7 Abs. 8.

  2. Zahlungsverzug: Anstelle von § 7 Abs. 4 gelten die gesetzlichen Verzugszinsen von 4 % pro Jahr (§ 1000 ABGB). Mahnspesen werden nur verrechnet, soweit sie angemessen, zur Eintreibung notwendig und vom Verbraucher verschuldet sind.

  3. Aufrechnung: § 7 Abs. 5 gilt nicht für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden sind, sowie für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers.

  4. Lieferfristen: Ist keine Lieferfrist vereinbart, liefert der Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist. Die im Angebot genannte voraussichtliche Lieferzeit wird nach Möglichkeit eingehalten.

  5. Nutzungsrechte: Anstelle von § 9 Abs. 3 erhält der Verbraucher, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist, ein einfaches Nutzungsrecht für private, nicht kommerzielle Zwecke, einschließlich der Veröffentlichung auf seinen privaten Social-Media-Kanälen.

  6. Referenznutzung: Aufnahmen, auf denen der Verbraucher oder andere Privatpersonen erkennbar abgebildet sind, nutzt der Auftragnehmer abweichend von § 9 Abs. 5 nur mit gesonderter ausdrücklicher Einwilligung zu Referenz- und Werbezwecken. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

  7. KI-Einsatz: Der Verbraucher kann dem Einsatz cloudbasierter KI-Dienste nach § 3 Abs. 5 jederzeit widersprechen; bereits erfolgte Bearbeitungen bleiben davon unberührt.

  8. Einwilligungen Dritter: § 10 gilt nur für Personen und Objekte, deren Aufnahme der Verbraucher selbst veranlasst hat. Die Freistellung nach § 10 Abs. 3 gilt nur, soweit den Verbraucher ein Verschulden trifft.

  9. Gewährleistung: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (insbesondere ABGB und VGG) uneingeschränkt. § 11 Abs. 1 Satz 2 und 3 (Rügefrist und Abnahmefiktion) gelten nicht. Der Verbraucher wird jedoch gebeten, erkennbare Mängel möglichst rasch mitzuteilen, damit diese zügig behoben werden können.

  10. Haftung: § 12 Abs. 2 und 3 gelten nicht. Der Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach § 12 Abs. 1 gilt nicht für Personenschäden sowie für Schäden an Sachen, die der Verbraucher dem Auftragnehmer zur Bearbeitung übergeben hat.

  11. Preisänderungen beim Hosting: Eine Anpassung der Hostinggebühr nach § 14a Abs. 3 ist frühestens zwei Monate nach Vertragsabschluss zulässig. Senkt der Drittanbieter seine Preise, wird auch die Hostinggebühr entsprechend gesenkt.

  12. Mündliche Zusagen: Das Schriftformerfordernis nach § 22 Abs. 1 lässt die Wirksamkeit mündlicher Zusagen des Auftragnehmers oder seiner Vertreter unberührt (§ 10 Abs. 3 KSchG).

  13. Unwirksame Bestimmungen: § 22 Abs. 2 Satz 2 gilt nicht; an die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

  14. Rechtswahl und Gerichtsstand: Die Rechtswahl nach § 22 Abs. 3 gilt nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Für Klagen gegen einen Verbraucher, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat oder im Inland beschäftigt ist, ist nur das Gericht zuständig, in dessen Sprengel dieser Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung liegt (§ 14 KSchG).

§ 21 Rücktrittsrecht für Verbraucher

  1. Wird der Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon oder über die Website) oder außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers geschlossen, kann der Verbraucher binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

  2. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Auftragnehmer (Pixellab-Media Schneider & Schmied OG, Gewerbering 19/1/1, 3484 Grafenwörth, contact@pixellab-media.com, +43 670 6598769) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss informieren. Er kann dafür das unten angeführte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung.

  3. Tritt der Verbraucher zurück, erstattet der Auftragnehmer alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Rücktrittserklärung. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Verbraucher eingesetzt hat, sofern nichts anderes vereinbart wird. In keinem Fall werden dafür Entgelte berechnet.

  4. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Leistung (z. B. einem Foto- oder Drehtermin) vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, hat er im Fall des Rücktritts einen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang des Vertrags entspricht.

  5. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung begonnen wird, und er zur Kenntnis genommen hat, dass er sein Rücktrittsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

  6. Bei einem fristgerechten Rücktritt nach diesem Paragraphen fallen keine Stornogebühren nach § 6 an.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Pixellab-Media Schneider & Schmied OG, Gewerbering 19/1/1, 3484 Grafenwörth, contact@pixellab-media.com:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am: ______________
Name des/der Verbraucher(s): ______________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________
Datum: ______________

§ 22 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail genügt; das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

  3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen.

  4. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.